Mit dieser Sicherheitskamera für den Außenbereich im Flecktarn-Gehäuse, kann selbst an schwer überwachbaren Objekte ohne Stromversorgung eine Videoaufzeichnung realisiert werden. Die Kamera ist unauffällig und mit IR-Dioden ausgestattet, sie nimmt also Tag und Nacht auf, wenn der IR-Bewegungsmelder alarmiert. Die Infrarot-LEDs strahlen im Bereich 940nm (unsichtbar für das menschliche Auge) und ermöglichen so Aufnahmen bei absoluter Dunkelheit. Durch die hohe Kamera-Auflösung von 12 MP werden gestochen scharfe Fotos oder Video mit einer Auflösung von 640x480 Pixeln aufgenommen. Die Kamera ist mit einem kleinen Monitor ausgestattet, sie kann so besser ausgerichtet werden und Filme und Fotos können direkt vor Ort analysiert werden. Das Gerät ist einfach zu bedienen auch wenn man noch nie mit solchen Geräten zu tun hatte. Die Auslösung erfolgt durch den eingebauten Bewegungsmelder. Sie können gestochen scharfe Fotos oder Videos aufnehmen. Sie können ganz einfach wählen, ob ein Foto, eine 3er Serie Fotos oder ein Video (30 Sekunden Länge) aufgezeichnet werden soll. Technische Daten: Bildsensor: 12Mega Pixel Color CMOS, Maximum Pixel Size 4032*3024 Objektiv: F=3.1; FOV=52°; Auto IR-Cut-Remove(nachts) IR-Ausleuchtung: bis 15m Bildschirm: 2.36";480*234 Pixel; 16.7M Farben Speicher: SD-Karte 8MB bis 16GB Bildauflösung: 12MP=4032*3024; 5MP=2560×1920, Videoauflösung: 640×480:20fps; 320×240:20fps; Auslösezeit: 1s Auslöse-Interval: 0sec.-60min. programmierbar Bildanzahl: 1-3 programmierbar, Videolänge:1-60sec. programmierbar Stromversorgung: 4×AA Batterien Stromverbrauch im Stand-by: <0.4mA Bereitschaftzeit: max. 3 Monate Stromverbrauch bei Aktivität: +450mA bei IR-LED Aktivität Betriebstemperatur: -30--+70C Luftfeuchtigkeit: 5%--95% Achtung! Die missbräuchliche Verwendung als Abhörgerät ( "Wanze" ) zum Abhören und Aufzeichnen des nicht öffentlich gesprochenen Wortes oder als Spion-Kamera zum Übertragen oder Aufzeichnen von unbefugten Bildaufnahmen ist strafbar. § 201 StGB Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes (1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer unbefugt 1. das nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen auf einen Tonträger aufnimmt oder 2. eine so hergestellte Aufnahme gebraucht oder einem Dritten zugänglich macht. (2) Ebenso wird bestraft, wer unbefugt 1. das nicht zu seiner Kenntnis bestimmte nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen mit einem Abhörgerät abhört oder 2. das nach Absatz 1 Nr. 1 aufgenommene oder nach Absatz 2 Nr. 1 abgehörte nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen im Wortlaut oder seinem wesentlichen Inhalt nach öffentlich mitteilt. § 201a StGB Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen. (1) Wer von einer anderen Person, die sich in einer Wohnung oder einem gegen Einblick besonders geschützten Raum befindet, unbefugt Bildaufnahmen herstellt oder überträgt und dadurch deren höchstpersönlichen Lebensbereich verletzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Ebenso wird bestraft, wer eine durch eine Tat nach Absatz 1 hergestellte Bildaufnahme gebraucht oder einem Dritten zugänglich macht. (3) Wer eine befugt hergestellte Bildaufnahme von einer anderen Person, die sich in einer Wohnung oder einem gegen Einblick besonders geschützten Raum befindet, wissentlich unbefugt einem Dritten zugänglich macht und dadurch deren höchstpersönlichen Lebensbereich verletzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.